Importeur werden

Wie kann ich mit Waren aus China oder den USA ein erfolgreicher Importeur werden?

Wie die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz informiert, kann der Import von Musikinstrumenten aus Nicht-EU-Staaten schnell teurer werden, als zunächst angenommen – denn hier gilt es, besondere Regelungen zu beachten.

Gute Instrumente sind teuer. Egal ob für den Eigengebrauch oder für Kinder, die sich in der musikalischen Ausbildung befinden, sind qualitativ hochwertige Musikinstrumente ein Muss, wenn man mehr will, als nur ein wenig zu klimpern. Auch ist es kein Geheimnis, dass Instrumente im Ausland unter Umständen günstiger zu erwerben sind, als bei uns in Deutschland. Dies gilt insbesondere für beliebte Sammlerstücke. Viele Liebhaber oder Musiker beachten jedoch nicht, dass sie auf importiere Musikinstrumente sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen, sobald der Kaufpreis im mittleren dreistelligen Bereich liegt. Hier kommt es jedoch auf die Art der Reise an, von der das Instrument mitgebracht wurde – das Stichwort heißt hier: Reisefreimengen.

Wird das Musikinstrument aber im Ausland außerhalb der EU gekauft und per Post nach Deutschland geschickt, liegt die Grenze schon bei 150,00 Euro. Ab diesem Wert muss Einfuhrumsatzsteuer und Zoll gezahlt werden. Für Musikinstrumente liegt der Zollsatz zwischen 3,2% und 3,7% des Warenwertes. Hinzu kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer von 19%. Ferner ist zu beachten, dass sich der Warenwert bei Postendungen aus dem Wert des Instruments + der Höhe der Versandkosten berechnet.

Kauft man bspw. eine Gitarre über eBay in den USA für umgerechnet 3.000,00 Euro und zahlt 150,00 Euro für den Versand, so liegt der Warenwert bei 3.150,00 Euro. Auf diesen Warenwert kommt nun der Zollsatz von 3,7% (=116,55) sowie die Eunfuhrumsatzsteuer (=598,50). Insgesamt kostet die Gitarre also 3.865,05 Euro. Aus dem vermeintlichen Schnäppchen kann also schnell ein teures Unterfangen werden.

Viele Verkäufer im Ausland bieten zudem an, das Paket als “Geschenk” zu deklarieren, denn für Geschenke sind keine Abgaben zu entrichten. Oder es wird der Warenwert einfach nach unten korrigiert. Von diesen Tricksereien ist jedoch abzuraten, da es sehr wahrscheinlich ist, dass das Paket beim Zoll kontrolliert wird. Im Fall der Fälle sieht man sich dann der Steuerhinterziehung ausgesetzt.

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