Importeur werden

Wie kann ich mit Waren aus China oder den USA ein erfolgreicher Importeur werden?

Incoterms
International Commercial Terms (deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe von freiwilligen Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Die Incoterms sollen vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern regeln. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes oder Beschädigung der Ware das finanzielle Risiko trägt (Gefahrübergang). Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft, sie werden nur rechtswirksam, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer gültig vereinbart werden. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt nur bei Einbeziehung in einen Vertrag.
Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Sie wurden mehrfach angepasst, die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2010, welche hier weiter erläutert werden:

Rules for any Mode or Modes of Transport (Allgemeine Klauseln)
DAT, DAP, DDP, CPT, CIP, EXW, FCA

Rules for Sea and Inland Waterway Transport (See- und Binnenschifffahrt)
CIF, FOB, CFR, FAS

DAT
Delivered At Terminal (deutsch: Geliefert am Terminal) meint, dass der Verkäufer die Ware geliefert hat, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. „Terminal” kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen.

DAP
Delivered At Place (deutsch: Geliefert zum Ort) bedeutet, dass der Verkäufer geliefert hat, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

DDP
Delivered Duty Paid (deutsch: Geliefert und verzollt) meint, dass der Verkäufer geliefert hat, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt hat. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

CPT
Carriage Paid To (deutsch: Frachtfrei) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

CIP
Carriage and Insurance Paid to (deutsch: Frachtfrei und versichert) heißt, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

EXW
Ex Works (deutsch: Ab Werk) bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z. B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.

FCA
Free Carrier (deutsch: Frei Frachtführer) heißt, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

CIF
Cost Insurance Freight (deutsch: Kosten Versicherung Fracht). Der CIF-Preis einer Ware ist der Preis, den eine Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr inklusive “CIF” kostet. Er ist die Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes und der Prüfung, ob die wertmäßige Beschränkung eines Ãœberwachungsdokumentes eingehalten wurde. CIF bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten und Fracht zu tragen hat, um die von ihm freigemachte Ware zum vorher bestimmten Hafen zu befördern. Der Käufer übernimmt jedoch die Verantwortung nachdem die Ware an Bord ist. Gleichzeitig hat der Verkäufer eine Seetransportversicherung gegen das vom Käufer zu tragende Risiko abzuschließen (gilt nur für See- und Binnenschifftransporte).

FOB
Free On Board (deutsch: Frei an Bord) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

FAS
Free Alongside Ship (deutsch: Frei Längsseite Schiff) heißt, dass der Verkäufer geliefert hat, wenn die Ware längsseits des Schiffs (z. B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

CRF
Cost and Freight (deutsch: Kosten und Fracht) meint, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

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