Die B2B Technologies GmbH aus Chemnitz betreibt mehrere sogenannter B2B-Handelsplattformen, die ausschließlich Gewerbetreibenden zur Verfügung stehen. Zunächst erscheinen diese Plattformen vor allem für Onlinehändler sehr interessant, da qualitativ hochwertige Waren zu sehr günstigen Konditionen angeboten werden. So werden beispielsweise iPhones oder neuwertige Laptops teilweise 50% unter dem Marktpreis angeboten. Die Aufmachung der Portale wirkt dabei grundsätzlich seriös – vor allem auch deswegen, weil die Portale in Deutschland betrieben werden.
Wo mag nun das Problem sein? Wie bereits geschrieben, richten sich die Plattformen der B2B Technologies GmbH ausschließlich an Gewerbetreibende. Zudem ist jede Plattform dieser Firma kostenpflichtig. Es ist also nicht möglich, bspw. wie in einem Onlineshop über eine dieser Handelsportale Waren einzukaufen. Möchte man also etwas kaufen, muss man sich zunächst kostenpflichtig anmelden. Dass die Anmeldung kostenpflichtig ist, ist jedoch nur eine Randnotiz beim Anmeldevorgang. In der Regel kostet die Registrierung auf einem der Portale 240,00 Euro inkl. MwSt und die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
Ok, 240 Euro für zwei Jahre günstiges Shoppen, klingt doch nicht so verkehrt?! Eigentlich nicht, aber der Haken ist, dass die Angebote, die auf den Seiten groß und günstig beworben werden, niemals gekauft werden können – dies berichten etliche Nutzer der Portale. Die Masche der B2B Technologies GmbH ist es demnach, günstige Produkte zu bewerben, die Zweijahresgebühr von 240,00 Euro zu kassieren und dann die Nutzer im Regen stehen zu lassen. Widerrufsrecht dürfte nun dem einen oder anderen in den Sinn kommen… Aber als gewerblicher Kunde hat man kein Widerrufsrecht – und dieses bestätigt man explizit, wenn man sich auf einem der Portale anmeldet. Hat man sich also einmal angemeldet, steckt man in der Abzockfalle und wird fortan mit Rechnungen, Mahnungen und Inkassofirmen konfrontiert.
Und was nun? Auf keinen Fall zahlen! Bisher ist kein Bericht bekannt, bei dem ein Nutzer auf die Gebühren verklagt worden ist. Die B2B Technologies GmbH setzt hier einzig und allein auf Einschüchterung. Nach einer gewissen Zeit verlaufen sich die Mahnungen im Sand. Zur Sicherheit sollte man aber dennoch einen Rechtsanwalt konsultieren oder sich an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Immer suspekter wird es weiterhin, wenn man sich den Verlauf der B2B Technologies GmbH anschaut: Zunächst firmierte die Firma unter Melango.de GmbH. Melango.de war eines der ersten “Abzock”-Portale der Firma und erreichte sehr große mediale Aufmerksamkeit durch die beschriebenen kriminellen Machenschaften und rief auch die Verbraucherzentrale auf den Plan, welche die Firma in einen Rechtsstreit verwickelte. Danach nannte sich die Firma in JW Handelssysteme GmbH um und eröffnete weitere Portale, die dem gleichen Zweck dienten. Im späten Herbst 2013 gab sich die Firma dann den jetzigen Namen B2B Technologies GmbH und macht weiter wie bisher.
Gibt man den Firmennamen bspw. bei Google ein, so wird man erschlagen von Rechtsanwälten und geprellten Nutzern sowie Berichten und Artikeln über Rechtsstreitigkeiten der Firma. Ironischerweise betreibt die Firma selbst einen Blog, dessen einziges Ziel es ist, über die wenigen Gerichtsurteile zu berichten, die zu Gunsten der B2B Technologies GmbH ausfielen.
Folgende Portale der B2B Technologies GmbH betrieben das Abzockmodell: lagerverkauf-deutschland.de, b2b-beschaffungsplattform.de, b2b-einkaufsplattform.de, lagerware24.de etc. Eine vollständige Liste gibt es hier: Watchlist Internet