Als Beförderungsdokument ist der Frachtbrief heute insbesondere im internationalen Güterverkehr relevant. Nach Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes im Jahre 1998 ist der Frachtbrief als Wagenbegleitpapier im Inland nicht mehr Pflicht, sondern kann auch durch andere Papiere ersetzt werden. So genügt im nationalen Güterverkehr der Lieferschein oder eine Ladeliste.
Allerdings kann laut §408 HGB der Frachtführer vom Absender auch für den Inlandsverkehr ein Frachtbrief verlangt werden. Dieser muss in drei Originalausfertigungen ausgestellt und unterzeichnet werden: Die eine behält der Absender, die zweite begleitet das Frachtgut und die dritte behält der Frachtführer. Auf Verlangen des Absenders muss auch der Frachtführer den Frachtbrief unterzeichnen. Auf dem Frachtbrief sind keine Originalunterschriften erforderlich, es genügt auch ein Druck oder Stempel.
Inhaltlich muss der Frachtbrief eine Vielzahl von Angaben enthalten, die in §408 HGB festgeschrieben sind: Neben dem Tag und Ort der Ausstellung des Frachtbriefes sowie der Übergabe des Frachtgutes, müssen Name und Anschrift des Frachtführers, Absenders und des Empfängers darauf verzeichnet sein. Das Frachtgut und die Verpackung sind mit dem branchenüblichen Begriffen zu beschreiben. Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke müssen genau aufgeführt werden, ggf. das Rohgewicht bzw. die anders angegebene Menge des Gutes. Gefahrgüter sind nach den Gefahrgutvorschriften zu bezeichnen. Der Frachtbrief muss die bis zur Ablieferung anfallenden Kosten enthalten ebenso wie einen Vermerk über die Frachtzahlung bzw. eine Angabe über den Betrag einer Nachnahme. Ggf. müssen Angaben und Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes gemacht werden. Falls die Fracht nicht in einem mit Planen bedeckten Fahrzeug befördert wird, sondern offen, so ist dies gesondert zu vermerken. Der Frachtbrief ersetzt den Fracht- bzw. Speditionsvertrag nicht. Er dient aber als Beweisurkunde über den Abschluss und den wesentlichen Inhalt des Vertrages. Die im Frachtbrief aufgeführte Zahlung ist für den Empfänger verpflichtend, sobald der das Frachtgut entgegen nimmt.
Im internationalen Frachtverkehr wird der sogenannte CMR Frachtbrief benötigt. CMR steht für die französische Bezeichnung: Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route. Er gilt für den Transport in CMR-Mitgliedsstaaten (eine genaue Auflistung der . Der CMR-Frachtbrief enthält im Wesentlichen die gleichen Angaben wie der nationale Frachtbrief. Allerdings muss er vom Frachtführer und Absender unterschrieben werden, um als Beweismittel eingesetzt werden zu können. Grundsätzlich darf das Frachtgut nur nach einer schriftlichen Vereinbarung umgeladen werden. Der Frachtbrief gilt nur für Transportgut in Verbindung mit dem Fahrzeug, also nicht für einzelne Container. Mit Verwendung des CMR-Frachtbriefes wird die CMR als Rechtsgrundlage vereinbart und im Streitfall angewendet.
Gastbeitrag von:Â Formblitz