Was muss man tun, wenn man ein Auto aus den USA importieren möchte? Welche Versicherung sollte man abschließen, welche Steuern sind beim Kaufpreis mit einzuberechnen, kann man Händlern und Privatverkäufern vertrauen und was ist mit der Garantie? Hier gibt es die Antworten auf Ihre Fragen:
Inhaltsverzeichnis:
- Kauf eines Autos aus den USA
- Steuern beim Import eines Autos aus den USA
- Zahlungsmittel
- Wie ist das mit der Garantie bei Autos aus den USA
- Muss ich das Auto in den USA zulassen?
- Certificate of Title / Certificate of Origin
- Registration Card
- Transport aus den USA
- Einchecken im Hafen
- Transportversicherung
- Ãœberfahrt
- Ankunft in Deutschland
- Verzollung eines Autos aus den USA
- TÃœV
- Datenblatt
- Abgasgutachten
- Zulassungsbehörde
- Autos aus Kanada
Kauf eines Autos aus den USA
Wenn man ein gebrauchtes Auto aus den USA kaufen möchten, kann man dies sowohl von einer Privatperson als auch bei einem Händler tun. Beim Händler ist es in den USA üblich und ratsam, um einen Rabatt (discount) oder um einige Extras (upgrades) zu verhandeln, beim privaten Verkäufer hängt die Bereitschaft zu verhandeln von der Begehrtheit des Objekts ab. Die Erste Adresse für gebrauchte Autos aus den USA ist: www.craigslist.org – Diese Adresse nutzen die meisten Amerikaner um Ihre Autos zu verkaufen oder zu kaufen.
Einen Neuwagen kauft man am besten bei einem “DMV Licensed Dealer”. Dass bedeutet dass der Händler vom “Department of Motor Vehicles” lizensiert wurde. Somit Staatlich annerkannt ist. In vielen Bundesstaaten ist diese Lizenz für Autohändler sogar Pflicht. Auch hier ist der Endpreis Verhandlungssache. Die veröffentlichten Preise sind immer netto, Nachlässe (holdbacks) und Rabatte (discounts) zwischen 3 und 5 Prozent üblich.
Auch in den USA gibt es zahlreiche Auto- und Motorrad-Zeitschriften in denen auch Neu- und Gebrauchtfahrzeuge annonciert werden. Marktbeherrschend ist aber inzwischen das Angebot im Internet.
Steuern beim Import eines Autos aus den USA
Die Kaufsteuer (sales tax) ist vergleichbar mit der deutschen Mehrwertsteuer. Sie ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich hoch zwischen 0 und 9 Prozent. Generell gilt, daß die sales tax nicht gezahlt werden muss, wenn das Fahrzeug sofort – direkt ab Händler – exportiert wird. Wer zuvor damit in den USA reisen möchte, muss die sales tax erst zahlen und kann versuchen sie nach der Verschiffung beim Händler zurückfordern. Dies ist allerdings nicht so einfach. Eine US-einheitliche Regelung zur sales tax gibt es allerdings nicht.
Zahlungsmittel
Mit Bargeld ist die Chance, einen guten Rabatt zu bekommen natürlich besonders groß, sicherer sind aber Reiseschecks oder Kreditkarte. Sicher ist auch eine Überweisung von Ihrem deutschen Bankkonto auf das Konto des Autoverkäufers in den USA. Die Gebühren hierfür sind zwar ziemlich hoch (ca. 35 €), Kreditkartengebühren können bei hohen Beträgen allerdings auch schnell diesen Betrag erreichen. Außerdem sollten Sie sich vorher über eventuelle Limits Ihrer Kreditkarte informieren.
Wie ist das mit der Garantie bei Autos aus den USA
Nur sehr wenige Hersteller bieten weltweite Garantien. In jedem Fall ist es sinnvoll beim Hersteller zu fragen, wie weit seine Zusagen reichen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Garantieleistungen wie bei Importen aus EU-Ländern besteht nicht. Bei Autos aus den USA (z.B Cadillac, Camaro, Mustang) sind keine Garantieleistungen durch deren deutsche Vertretungen zu erwarten.
Muss ich das Auto in den USA zulassen?
Wer vor der Verschiffung erst noch mit seinem neuen KFZ eine Reise in den USA unternehmen oder es selbst zur Export Hafen fahren möchte, muss es zulassen und braucht dazu ein “Certificate of Title” und eine “registration card”. In der Regel ist der Händler bei der Zulassung in den USA behilflich. Die Kosten für die Anmeldung schwanken je nach Bundesstaat zwischen 10 und 70 US $ für einen Pkw, zuständig ist das örtlliche “Department of Motor Vehicles”. Die Kennzeichen müssen dabei extra bezahlt werden.
Eine Kfz-Kurzzeitversicherung für Touristen wird vom amerikanischen Automobilclub AAA oder vom ADAC in Deutschland angeboten.
Certificate of Title / Certificate of Origin
Jedes Auto, das gebraucht aus den USA gekauft wird, hat ein “Certificate of Title”, kurz „title“ genannt. Es entspricht in etwa dem deutschen Fahrzeugbrief, die Zahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens ist daraus jedoch nicht erkennbar. Lassen Sie sich auch durch einen noch so niedrigen Preis nicht verlocken, ein Fahrzeug ohne title zu kaufen! Hier ist das Risiko hoch kriminellen Machenschaften zum Opfer zu fallen.
Das “Certificate of Title” enthält folgende Eintragungen:
Fahrgestellnummer
amtliches Kennzeichen
das Feld “registered owner” nennt den aktuellen Eigentümer
das Feld “lienholder” sagt aus, ob das Fahrzeug evtl. beliehen ist, sprich durch einen Kredit finanziert wurde. Sollte hier die Eintragung einer Bank oder eines Finanzierungsbüros sein, ist der eingetragene Halter nicht alleiniger Eigentümer. In einem solchen Fall muß eine Freigabe (Release) vorliegen. Dies ist gegeben, wenn das Feld mit Datum gegengezeichnet ist.
auf der Rückseite ist Platz für den Überschreibungsvermerk.
Ein Neufahrzeug, das noch nie zugelassen war, hat noch keinen title, aber vom Hersteller ein „Manufacturer´s Statement of Origin“ oder ein „Certificate of Origin“, das in seiner Bedeutung dem “certificate of title” entspricht.
Ohne Original des Title oder des Certificate of Origin ist es nahezu unmöglich, ein Fahrzeug zu exportieren; auch für die Zulassung in Deutschland ist das Dokument unerlässlich.
Registration Card
Die “Registration Card” entspricht in etwa unserem Zulassungsschein und muss immer mitgeführt werden. Sie dient in einigen Bundesstaaten auch als Steuer- und Versicherungsnachweis.
Kennzeichen aus den USA
In einigen Bundesstaaten bleiben die Kennzeichen auch bei einem Besitzerwechsel bis zur Verschrottung oder endgültigen Abmeldung am Fahrzeug, in anderen behält sie der Vorbesitzer.
Falls kein Kennzeichen am Fahrzeug ist und Sie es auf eigener Achse zum Hafen fahren wollen, sollten Sie sich durch den Händler ein “one day permit”, eine Art Ãœberführungskennzeichen, beschaffen lassen. Ansonsten können Sie es auch per Autotransporter zum Hafen bringen lassen. In diesem Fall ist natürlich weder ein Kennzeichen, noch eine Kurzhaftpflichtversicherung notwendig.
Die amerikanischen Kennzeichen sollten möglichst bei der deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden können. Wenn eines oder gar beide Kennzeichen verlorengehen, sollte der Verlust bei der amerikanischen Polizei zur Anzeige gebracht werden.
Da amerikanische Kennzeichen als Souvenirs begehrt sind, empfiehlt es sich, sie vor der Verschiffung abzunehmen und im Koffer zu transportieren.
Transport aus den USA
Es ist empfehlenswert, bereits in Deutschland mit einer internationalen Fahrzeug-Spedition Kontakt aufzunehmen, um sich über Termine, Kosten etc. zu informieren. Alle großen europäischen Speditionen haben in den wichtigsten US-Häfen Agenturen, bei denen das Auto direkt angeliefert werden kann. Die reinen Transportkosten für ein Auto aus den USA bewegen sich zwischen 1600 und 2000 Euro.
Einchecken im Hafen
Entweder gehen Sie zu der von Ihnen gewählten Spedition, zeichnen die notwendigen Frachtpapiere und erhalten einen Kaischein bzw. “Pier delivery report”, mit dem Sie ihr Auto selbst am Hafenterminal bzw. Verladekai abgeben.
Sie können das Auto auch an einem Spediteur übergeben, der es gegen Gebühr direkt zum Hafenterminal bringen und verladen lässt.
Die US-Zollbehörden verlangen, dass 3 Tage vor dem Verladetermin des Original “Certificate of Title” (für Gebrauchtfahrzeuge) oder das Original “Certificate of Origin” (für Neufahrzeuge) mit je zwei notariell beglaubigten Kopien der Vorder- und Rückseiten einzureichen ist. Da die Dokumente für die Zulassung in Deutschland ausserordentlich wichtig sind, empfiehlt es sich, gleich noch eine Kopie mehr beglaubigen zu lassen und diese für sich zu behalten, falls das Originaldokument verlorengehen sollte.
Transportversicherung
Dringend zu empfehlen ist der Abschluß einer Transportversicherung, die alle Risiken von der Fahrzeugübergabe an die Spedition bis zur Auslieferung in Deutschland abdeckt.
Ãœberfahrt
Von allen US-Häfen an der Ostküste laufen täglich Schiffe Richtung Europa aus. Ankunftsorte in Deutschland sind Bremerhaven oder Hamburg. Oftmals sind aber auch Umverladungen in Amsterdam oder London üblich, bestehen Sie auf Direktverladung nach Deutschland, um möglichen Risiken aus dem Weg zu gehen. Von den größten Verschiffungshäfen der Ostküste – Baltimore und New York – dauert der Transport ca. 2 Wochen, von der Westküste – San Francisco oder Los Angeles eher 3 bis 4 Wochen.
Ankunft in Deutschland
Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug selbst im Hafen abholen oder es durch einen Spediteur per Autotransporter bis zu Ihrem Wohnort oder einem Treffpunkt bringen lassen:
Wenn Sie das Fahrzeug aus den USA in einem deutschen Hafen selbst abholen, brauchen Sie für die Fahrt zu Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung von der Zulassungsbehörde erhalten. Das sogenannte “rote Kennzeichen”, welches von Autohändlern oft verwendet wird, ist auch eine Möglichkeit. Verzollt wird entweder gleich beim Hafenzollamt oder bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Zollamt. Wenn das Fahrzeug noch amerikanische Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen wird. Diese bekommen Sie in jeder ADAC-Geschäftsstelle.
Hafengebühren oder Lagerkosten gehen in der Regel gesondert zu Ihren Lasten! Es sei denn Sie haben mit dem Verkäufer oder Spediteur etwas anderes vereinbart.
Verzollung eines Autos aus den USA
Der Zoll auf Personenkraftwagen aus den USA beträgt EU-einheitlich 10 %, für Motorräder 8 %. Hinzu kommen in Deutschland 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Beispiel:
- Kaufpreis laut Kaufvertrag: 15.000 US $. Der deutsche Zoll rechnet den Betrag zum jeweiligen Tageskurs in Euro.
- Bei einem Wechelskurs von sagen wir, der Einfachheithalber 1,50 EUR-USD, entspricht das 10.000 €
- Darauf kommen 10 % Zoll: 11.000 €
- und Transportkosten von 2.000 €
- Auf den Betrag von 13.000 € wird nun die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % berechnet: macht insgesamt 15.470€
Für Oldtimer, die mehr als 30 Jahre alt und als historisch wertvoll (“sammlungswürdig”) zu betrachten sind, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) von zusammen 7 % festlegen. Erfahrungsgemäß haben aber nur Fahrzeuge, die älter als 50 Jahre sind, Aussicht auf die Ermäßigung, sicher ist sie nur für Fahrzeuge, die vor 1950 gebaut wurden.
Als Nachweis der abgeschlossenen Verzollung stellt das Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die extrem wichtig für die spätere Zulassung ist.
TÃœV
Vor der Zulassung müssen Sie den technischen Überwachungsverein (TÜV ) aufsuchen, um dort die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) machen zu lassen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und erkundigen Sie sich genau, welche Papiere Sie mitbringen sollen. Bei deutschen Fabrikaten wie Mercedes, BMW oder Audi wurden für die USA teilweise andere Steuergeräte für die Lichtanlage verbaut als bei den Modellen die für den deutschen Markt bestimmt sind. Da die Lichtanlage bei Autos aus den USA andere Voraussetzungen zu erfüllen hat. Die Lichtanlage muss auf jeden Fall auf den deutschen Standart angepasst werden. Dies ist bei den deutschen Fabrikaten oft leichter als bei US-Amerikanischen Autos. Machen Sie sich vorher schlau, was bei Ihrem Auto aus den USA geändert werden muss um das TÜV-Siegel bekommen. Seit 1991 ist in Deutschland zum Beispiel eine Leuchtweitenregulierung (= Scheinwerfer-Höhenverstellung) vorgeschrieben. Sie ist bei US-Fahrzeugen und bei europäischen Modellen, die für den amerikanischen Markt bestimmt waren, so gut wie nie vorhanden. Ausnahmegenehmigungen sind routinemäßig für 0 bis 60 € erhältlich.
Datenblatt
Schwieriger ist es, festzustellen, ob für das Auto bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dieses ist sicher der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde. Bei allen in Europa gängigen Fahrzeugen dürfte es also keine Schwierigkeiten geben.
Wenn für Ihr Fahrzeug (Baujahr vor 2000) kein Datenblatt bei den TÃœVs der Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des “Certificate of Title” an den TÃœV Augsburg, und fragen nach, ob das Papier dort vorhanden ist. Wenn ja, erhalten Sie es gegen eine Gebühr von ca. 75 €, wenn nein, ist es aller Voraussicht nach auch sonst nirgendwo in Deutschland erhältlich. Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen des deutschen TÃœV, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.
Zumindest geringfügige Änderungen, wie der Austausch der Frontscheinwerfer, dürften bei jedem US-Fahrzeug erforderlich sein. Versuchen Sie vorab, anhand genauer Angaben zum Fahrzeugtyp, bei Ihrer Prüfstelle zu ergründen was dort erwartet wird.
Abgasgutachten
Die deutschen Abgasvorschriften stellen für die meisten US-Modelle keine unüberwindliche Hürde dar, führen aber fast immer zu einer ungünstigen steuerlichen Einstufung. Das Abgasgutachten sollte möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es ebenfalls beim TÜV Augsburg für ca. 130 € angefordert werden oder aber die Abgaswerte müßten neu gemessen werden. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand berechnet.
Zulassungsbehörde
Um die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher: Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher: Kfz-Schein) zu bekommen, brauchen Sie folgende Papiere:
Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
Title oder Certificate of Origin
Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die per Autotransporter zum amerikanischen Hafen gebracht wurden).
evtl. Datenblatt des Herstellers
Originalkaufrechnung
TÃœV-Gutachten
Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
Pass oder Personalausweis
Die bisher erforderliche “Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister” des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte “Unbedenklichkeitsbescheinigung”, wird nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung FZV seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.
Autos aus Kanada
Die für US-Fahrzeuge beschriebenen Einfuhrbestimmungen, die Zollabfertigung und die Zulassungsformalitäten gelten genau wie bei Autos aus den USA auch für Fahrzeuge aus Kanada.
Das “Certificat of Title” heißt in Kanada Certificate of Ownership. Wichtig ist, dass auf dessen letzter Seite die Eigentumsübertragung eingetragen und unterschrieben ist.
Der Hafen von Halifax ist bei Fahrzeugspediteuren am beliebtesten, weil die Verschiffungsformalitäten dort unbürokratischer und schneller als in amerikanischen Häfen zu erledigen sind.